Hallo zusammen,
ich habe vom Gerichtsvollzieher zur Entscheidung zugeleitet bekommen folgenden Sachverhalt:
Termin zur Vermögensauskunft war bestimmt und der Schuldner auch erschienen. Im Termin hat er seiner Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft widersprochen. Also es gibt keine Eintragungsanordnung, sondern der GV hat es zur "Entscheidung über den Widerspruch des Schuldners" vorgelegt.
Ich habe jetzt hier ein Verfahren "Widerspruch gegen Abgabe e.V. § 900 IV ZPO". Dieser § 900 ZPO ist allerdings 2013 aufgehoben worden. Und ich kenne keine Vorschrift, die ein Widerspruchsrecht gegen die Verpflichtung zur Abgabe der VA regelt?!
Kann mir jemand sagen, was zu tun ist?
Vielen Dank im Voraus, ich bin gerade echt blank. . . .