HAllo,
ich soll einen KFA gegen die Beklagte erstellen in folgendem Fall. Da ich dies in einem Verwaltungsrechtsstreit noch nie gemacht habe bitte ich Euch um Eure Hilfe ob dieser so richtig ist wie unten aufgeführt.
Betreuerin der jetzigen Mandantin erhebt Klage Ihrer Betreuten beim Verwaltungsgericht wg. Ordnungsverfügung un beantragt PKH mit dem Zusatz einen Ra zu beauftragen. Betreuerin/Mandintin beauftragt uns und wir zeigen die Vertretung an. Es erfolgt
1. Beschluss v. Gericht PKH wird bewilligt. Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 123/.. wird angeordnet. Antragsgegnerin trägt die Kosten. Streitwert 2.500,00 €.
Wir erhalten ein Schreiben der Behörde (Beklagte) Im Hinblick auf die dortigen Ausführungen ist die Beklagte bereit, der Klägerineinen Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Einer im Hinblick darazd absehbaren Erledigungserklärung schließt sich die Beklagte bereits jetzt an und erklärt ihre Bereitschaft zur Übernahme der Verfahrenskosten. Darauf erklären wir das Verfahren in Der Hauptsache erledigt. Wir erhalten vom Verwaltungsgerichtwiederum einen Beschluss wg. Aufenthaltserlaubnis hier: Einstellung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen. Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden die Kosten des Verfahrens der Beklagten auferlegt. Streitwert 5.000,00 €
- VerfahrensgebührVerfahrensgebühr RVG VV NR. 3102 5000,00 €
- Terminsgebühr RVG VV Nr. 3106,3205, 3213 5000,00 €
- Erledigungsgebühr gem. RVG VV Nr. 1002 5000,00 €
- 7002
- 7008
Muss der Streitwert des 1. Beschusses von € 2500,00 auch mit angerechnet werden? Oder wäre der KFA so ok.
Vielen Dank für Eure Hilfe