Ruhen elterliche Sorge

  • Guten Morgen :)

    Habe hier eine Akte vorliegen, bei der beantragt wird, dass Ruhen der elterlichen Sorge festzustellen.
    Der Kindesvater hat der Tochter vor 10 Monaten einen Abschiedsbrief geschrieben, hat sich hier abgemeldet und ist ins Ausland verschwunden. Sämtliche Bemühungen (Anfragen Botschaft,Bekannte,Familie,..) ihn wieder aufzufinden, sind gescheitert. Er meldet sich nach wie vor nicht. Laut Münchener Kommentar reicht ein unbekannter Aufenthalt, um das Ruhen der elterlichen Sorge festzustellen.
    Ich würde das jetzt auch machen oder gelten strengere Maßstäbe? KV ist ja nicht auffindbar. Jedoch wäre es ihm ja möglich sich hier zu melden (vor 9 Monaten hat er noch Fotos an Verwandte ohne Textzusatz geschickt). Seitdem folgte jedoch nichts mehr. Er hat anscheinend nur einfach keine Lust.
    Und müsste ich den Beschluss dann öffentlich zustellen?

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