Hallo,
wie üblich habe ich eine Ausfertigung des Pfüb nebst 2 Abschriften an die GV - Verteilerstelle A gesandt. Dann ist wohl die erste Zustellung erfolgt. Insgesamt gibt es 3 Drittschuldner in jeweils unterschiedlichen Gerichtsbezirken. Bei der Weitersendung ist der Pfüb vermutlich verlorengegangen. Jetzt beantragt der Gläubigervertreter 3 weitere Ausfertigungen, damit die Zustellungen an den Drittschuldner 2 + 3 noch erfolgen können.
Kann ich das machen? Muss ich die irgendwie gesondert kennzeichnen?
Pfüb verschwunden
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Warum sollte das ein Problem sein? Es sind ja keine vollstreckbaren Ausfertigungen, und selbst da geht es ja mit Begründung.
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Das kommt schon mal vor. Ich habe dann immer eine Mitteilung des Gerichts beigefügt bekommen, dass der PfüB dort nicht eingegangen bzw. vorhanden ist und dann allerdings nur eine Ausfertigung zur Zustellung an die Drittschuldner rausgegeben (sog. Ringzustellung). Nach meiner Erfahrung sollte man aber sehr, sehr gut kenntlich machen, dass die Zustellung nur noch an die Drittschuldner X und Y erfolgen soll. Sonst wird nochmal die gesamte Runde gedreht und dann kommt es zu nicht notwendigen Kosten (Regressträchtig !)
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Vielen Dank!
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