Verteilungsverfahren gem § 872 ZPO

  • Hallo!
    Ich brauche ganz dringend Euren Rat: Welche Abteilung im AG ist zuständig für ein Verteilungsverfahren gem. § 872 ZPO? Ich, als Hinterlegungsstelle, oder die Kollegen aus der Vollstreckungsabteilung?
    Vielen Dank!!!

  • Ich meine, dass das als eigenständiges Verfahren (J-Az.?) auch gesondert im GVP zu regeln ist.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • J- Verfahren sind eigenständig und im GVP zu berücksichtigen. Bei uns sind sie in der K- Abteilung angesiedelt.

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