Hallo!
Ich brauche ganz dringend Euren Rat: Welche Abteilung im AG ist zuständig für ein Verteilungsverfahren gem. § 872 ZPO? Ich, als Hinterlegungsstelle, oder die Kollegen aus der Vollstreckungsabteilung?
Vielen Dank!!!
Verteilungsverfahren gem § 872 ZPO
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Kornblumenweg -
9. Mai 2017 um 11:34
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