Ich habe eine Frage.
RAin ist als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Die Erben wollen nach dem Tod des Erblassers die Testamentsvollstreckung beim Nachlaßgericht aufheben lassen. Dies ist gescheitert.
Kann RAin jetzt die Kosten festsetzen lassen?
Die Gegenseite behauptet, nein, weil vor dem Nachlaßgericht kein Anwaltszwang herrscht.
Erbitte dringend Antworten.
Vielen Dank