Auslegung Ehegattentestament

  • Guten Tag!
    Ich habe ein Problem auf dem Tisch. Wie beurteilt ihr den folgenden Fall?

    Folgende Personen sind beteiligt:
    - EF = Ehefrau des Erblassers
    -T = gemeinsame Tochter des Erblassers und EF
    -S = gemeinsamer Sohn des Erblassers und EF
    -Enkel = Sohn von S

    Alle Beteiligten leben noch.

    vor mir liegt nun ein gemeinsames handschriftliches Testament des Erblassers und EF mit folgendem Inhalt:

    "Unser Testament"

    Unser Wunsch und Wille ist es, dass nach dem Tod eines Ehepartners unser Haus der Enkel erhält.
    Unsere Tochter T erhält zur gleichen Zeit den Betrag X ausgezahlt.

    Der andere Ehegatte behält die Wohnung mietfrei.

    Nach unserem Tod soll unser Geld für ...(dies und das) ausgegeben werden. Den Hausstand lösen T und S gemeinsam auf, sollte dann noch Geld übrig sein, teilen sich dieses T und S.

    Datum, Unterschrift des Erblassers, Unterschrift von EF"

    Könnte man bei diesem Wortlaut von einer stillschweigenden gegenseitigen Erbeinsetzung ausgehen, sodass EF alleinige testamentarische Erbin wird und die Übertragung des Hauses und des Geldes ein Vermächtnis darstellt?

    Wie seht ihr das?

    Der Wert des Hauses entspricht dem Wert des Geldvermächtnisses. Es war so gedacht, dass S das Haus bekommen sollte und T den entsprechenden Geldbetrag. S wollte aber das Haus nicht, sondern es sollte gleich an den Enkel übergehen. Glücklicherweise sind sich alle Beteiligten einig. Die Lösung: EF = Alleinerbin wird favorisiert.

    Danke fürs Antworten!

    Döner

  • Es wäre noch schön zu wissen, wer vor dem Erbfall Grundstückseigentümer war.

    Hausgrundstück --> Erblasser und EF zu je 1/2

    Nach meinen Informationen sollte das Hausgrundstück noch zu Lebzeiten auf den Enkel übertragen werden, was ja nun nicht mehr geschafft wurde.

    Offenbar war den Testatoren nicht bewusst, das nach dem Tod des Ersten, der hälftige Anteil am Haus beim überlebenden Ehegatten verbleibt. Nun ist geplant, dass nach Erteilung des Erbscheins auch der hälftige Anteil am Grundstück von EF auf den Enkel übertragen wird, da Ziel ist (und da sind sich alle einig) dass der Enkel Alleineigentümer wird.

  • Nun ist geplant, dass nach Erteilung des Erbscheins auch der hälftige Anteil am Grundstück von EF auf den Enkel übertragen wird, da Ziel ist (und da sind sich alle einig) dass der Enkel Alleineigentümer wird.


    Hoffentlich ist man sich nach Erteilung des Erbscheins noch genauso einig.

  • DipplRpfl:
    Der Erstversterbende kann das Haus nicht "vererben" oder "vermachen", weil es ihm nicht (ganz) gehört.

    Wenn gewollt war, das E das Haus bekommt wernn auch nur einer der Großelternteile stirbt, der Überlebende ein lebenslanges Nutzungsrecht haben soll, T gleich Geld bekommt und nach dem Tod des Längerlebenden die Geldvermächtnisse erfüllt werden und T und S den Rest bekommen, dann könnte man schon an eine Alleinerbeinsetzung mit Auflage(n) denken. Denn wie soll E das ganze Haus bekommen, wenn dem Erblasser nur die Hälfte gehört :strecker

    Zwingend ist diese Auslegung aber sicher nicht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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