Huhu -
es gibt ja hier schon einige Threads, die sich damit beschäftigen, ob und in welchen Fällen eine Vollmacht vorzulegen ist.
Mir geht es allerdings um das Datum der Erteilung, bei der Frage tue ich mich immer etwas schwer.
Ich habe hier mehrere Verfahren, in denen das Datum der schriftlichen Vollmacht NACH dem Antragsdatum des PfÜB liegt.
M.E.n. ist der Antrag von der Vollmacht nicht gedeckt und müsste zurückgewiesen werden, das Inkassounternehmen behauptet aber natürlich, die Vollmacht bestünde schon länger, nur schriftlich wurde sie erst jetzt erstellt, weil das böse Gericht ja unbedingt ein Original haben wollte.
Inzwischen würde mir ein zweites Original eingereicht, von dem aber das Inkasso selber sagt, dass es zurückdatiert ist (das ginge ihnen zwar extrem gegen den Strich, aber da das Gericht ja die andere Vollmacht nicht anerkennt...).
Mir ist natürlich klar, dass die Vollmacht an sich schon vorher formlos erteilt worden sein könnte. Aber eben nur könnte...
In einigen früheren Verfahren wurden aus diesem Grund schon Vollstreckungskosten nicht anerkannt und dies durch das LG auch so bestätigt.
Wie streng seid ihr da hinsichtlich des Nachweises?