Änderung Verwahrstelle

  • Ich habe vor einiger Zeit eine Verfügungsbeschränkung nach KAG eingetragen.
    Die Verwahrstelle wird in Klammern genannt (,,derzeit xy-Bank AG'').
    Nun wird mir eine neue Verwahrstelle mitgeteilt. Muss ich das im Grundbuch ändern oder nehme ich das nur zu den Akten ?

  • Hm, ich habe das neulich eingetragen. Das war aber in dem Fall auch beantragt, und mir wurde eine entsprechende Bescheinigung der Bafin über die Änderung vorgelegt.

  • Hallo,

    ich hänge mich hier mal mit einer weiteren Frage dran:

    ich habe hier ebenfalls einen Antrag auf Wechsel der Verwahrstelle vorliegen. Vorgelegt wurde mir die Genehmigung der BaFin, welche bereits 1 Jahr alt ist.

    Gegen eine Eintragung hätte ich keine Bedenken, allerdings enthält die Genehmigung der BaFin Auflagen. Ein Nachweis, dass diese Auflagen mittlerweile auch erfüllt sind, liegt mir allerdings nicht vor.

    Daher stellt sich die Frage, ob ich den Nachweis für die Grundbucheintragung überhaupt brauche und falls ja, wie ein solcher Nachweis zu führen wäre. Am Einfachsten wäre es wohl, bei der BaFin selber nachzufragen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!