Solum Star Untererbengemeinschaft

  • Hallo,
    ich bin neu in Grundbuch und hoffe, ihr könnt mir bei einem technischen Problem weiterhelfen. Ich arbeite mit Solum Star. Ich möchte im Grundbuch gerne eine Untererbengemeinschaft eintragen z.B. 2.1.1 etc.. Wie trage ich das mit Solum Star ein? Danach ist es nur möglich eine Stelle nach dem Punkt zu vergeben also nur 2.1, 2.2, 2.3 etc.. Danke für eure Hilfe.

  • Du kannst in Sp. 1 so viele Unterpunkte vergeben, wie es erforderlich ist. 2.2.1 und 2.2.2 sind z.B. kein Problem.
    Du musst nur in Sp. 2 aufpassen, dass Du den jeweils passenden Rahmen für das Gemeinschaftsverhältnis ("bei allen Erben" und/oder "bei Anteil") auswählst, richtig ausfüllst und an die passenden Stellen verschiebst.

    Life is short... eat dessert first!

  • Danke für deine Antwort. Habe eben festgestellt, wie man drei Ziffern einträgt... wer lesen kann , ist klar im Vorteil...Wie machst du das, wenn du 2.1.1.1 eintragen müsstest?

  • Das geht genauso, ist kein Problem.

    Je mehr Untergemeinschaften man hat, um so mehr muss man natürlich mit den Ziffern in Sp. 1 und den Eintragungen der (Unter-)Gemeinschaftsverhältnisse in Sp. 2 aufpassen.
    Da kann man sich schnell mal vertun.

    Life is short... eat dessert first!

  • Wie Mola! Funktioniert grundsätzlich schon, sieht nur manchmal wegen der schmalen Spalte 1 etwas komisch aus.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hmm...beim hessischen Solum Star kann ich nur drei Stellen (z.B. 2.1.1) angeben...mehr geht nicht. Habe es jedenfalls nicht gefunden

  • Bei uns hat man zwar auch nicht mehr anspringbare Variablen aber man kann in die letzte Variable unbegrenzt eintragen. Wenn also der Baustein z.B. vorsieht:
    "x.y."
    kann eintragen:
    Für x z.B. "2" und für y z.B. "1.1.2",
    so dass sich die lfd. Nr. zu 2.1.1.2 zusammen setzt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich trage auch bei Untergemeinschaften nur eine Ziffer ein. Hab ich z.B. eine Erbengemeinschaft mit 3 Personen 1.1, 1.2, 1.3 von denen 1.2 verstirbt und von 2 Personen beerbt wird, dann bekommen diese zwei Personen die Nr. 1.4 und 1.5. Halt ich für praktischer und übersichtlicher.

  • Ich trage auch bei Untergemeinschaften nur eine Ziffer ein. Hab ich z.B. eine Erbengemeinschaft mit 3 Personen 1.1, 1.2, 1.3 von denen 1.2 verstirbt und von 2 Personen beerbt wird, dann bekommen diese zwei Personen die Nr. 1.4 und 1.5. Halt ich für praktischer und übersichtlicher.

    Bei uns würde man dann unter 2.1 - 2.4 neu vortragen.

  • Ich trage auch bei Untergemeinschaften nur eine Ziffer ein. Hab ich z.B. eine Erbengemeinschaft mit 3 Personen 1.1, 1.2, 1.3 von denen 1.2 verstirbt und von 2 Personen beerbt wird, dann bekommen diese zwei Personen die Nr. 1.4 und 1.5. Halt ich für praktischer und übersichtlicher.

    Das finde ich nicht, weil eine Untergemeinschaft auch eine Unterbezifferung verlangt. Man kapituliert also vor der Untauglichkeit der Technik und behilft sich mit der entsprechenden Beschreibung in Spalte 2, weil man nicht mehr so nummerieren kann, wie das früher selbstverständlich und kein Problem war. Zutreffenderweise ist sowohl eine Unterbezifferung als auch die Beschreibung in Spalte 2 erforderlich.

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