Gebot eines Vereins, Vertretung

  • Hallo zusammen,

    ein eingetragener Verein will bieten. Aktueller Registerausdruck wird vorgelegt. Es sind zwei Vorstandsmitglieder zusammen zur Vertretung des Vereins berechtigt, jedoch muss einer der beiden der Präsident oder der Vizepräsident sein. Beide können im Termin nicht anwesend sein. Kann Vollmacht erteilt werden? Es müssten dann der Verein in rechtmäßiger Vertretung eine Vollmacht in öffentlich beglaubigter Form erteilen, wenn dies ginge. Kann man auch eine Person alleine zur Vertretung bestimmen?

  • Wie würdest du es denn machen, wenn bei einer GmbH zwei GF eingetragen sind, gemeinsame Vertretung vorgegeben ist und die nun eine Vollmacht erteilen wollen? Ist mE alles problemlos.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich vergleiche es mit der notariellen Verhandlung zur Beurkundung des Kaufvertrages. Dort kann auch irgendjemand kommen und für z. B. den Verein oder eine GmbH auftreten - solange er eine öffentlich beglaubigte Vollmacht der korrekt Vertretungsberechtigten hat.

  • Eine Vollmacht durch 2 Vorstandsmitglieder für eine dritte Person ist problemlos möglich.
    Eine Vollmacht eines Vorstandsmitglieds für ein anderes Vorstandsmitglied wäre aber nur für einzelne Angelegenheiten (z. B. Grundstückserwerb) möglich.
    Eine Vollmacht für alle Angelegenheiten dürfte unzulässig sein, da damit das 4-Augen-Prinzip im Vereinsvorstand umgangen wird. Habe ich mal vor Jahren/Jahrzehnten (?) bei einer Genossenschaft geprüft.

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