Hallo,
ich quäle mich mit folgendem Sachverhalt :
2004 wurde ein Erbbaurecht für die Dauer von 25 Jahren seit Eintragung angelegt. Dieses bereits bestehende Erbbaurecht soll nun bis zum 31.08.2036 verlängert werden.
Außerdem sollen die Erbbauzinsen mit folgender Wertsicherungsklausel wertgesichert werden:
"Die Vertragsparteien vereinbaren, dass für den Erbbauzins folgende Wertsicherungsklausel gelten soll, und zwar soweit die auf Grund des Erbbaurechtes errichteten Bauwerke Wohnzwecken dienen unter Berücksichtigung der Beschränkungen durch § 9a ErbbauRG.
Ändert sich der Verbraucherindex für Deutschland um mind. 10 % ggü. dem zurzeit festgestellten Indes, so erhöht sich der Erbbauzins entsprechend.
Der geänderte Erbbauzins ist ab dem 1. Januar des auf die Änderung folgenden Kalenderjahres zu zahlen. Während der ersten drei Jahre nach Abschluss dieses Vertrages tritt keine Erhöhung oder Ermäßigung des Erbbauzinses ein. Auch eine erneute Erhöhung oder Ermäßigung kann frühestens drei Jahre nach der letzten Änderung eintreten."
Geht das? Könnt Ihr mir helfen?