Hallöchen,
sorry aber kann mir jemand helfen?
Kurz zum SV:
Mutter und Vater sind Betreuer ihres behinderten Sohnes. Eltern trennen sich. Vater zieht weg, will aber trotzdem Betreuer bleiben. Mutter nimmt sich einen Anwalt und stellt jetzt hier bei mir am Notariat (Bawü) einen PKH Antrag und Beiordnung ihres Anwalts, denn sie möchte den Vater (also ihren Noch-Ehemann) nicht mehr als BEtreuer ihres Sohnes haben.
1. Muss ich das machen oder besteht ein Richtervorbehalt?
2. Ich habe die SUFU schon bedient aber ich finde immer nur Einträge darüber wenn der Betroffene PKH beantragt , nicht die Betreuerin-deswegen meine Frage:ist die Mutter denn berechtigt (wenn die persönl. u. wirtschaftlichen Verh. stimmen) PKH in einem Betreuungsverfahren zu bekommen?
Ich danke euch vielmals