Hallo ihr Lieben!
Ich (bzw. meine Vorgängerin) hatte hier eine Akte bezüglich einer familiengerichtlichen Genehmigung eines Grundstücksübergabevertrages. Nach diverser Stellungnahmen des Ergänzungspflegers ist der KiVa nun bockig und nahm mit einem bissigen Schriftsatz den Antrag zurück.
Das Theater beim Vergütungsantrag habe ich demnach kommen sehen...
Ja, nun ist es soweit. Der besagte KiVa möchte nun eine genaue Referenz des Gesetzestextes und Durchführungsvorschrift, wonach es nötig ist, dass der Erg- Pfl. zur Verpflichtung persönlich erscheinen muss und er von allen Blättern Kopien machen musste.
Weiterhin gab der Pfleger an, ein 10 minütiges Telefonat mit der Notarin geführt zu haben. Auf Nachfragen des KiVas in der Kanzlei könne man dies nicht belegen. In der Stellungnahme nach dem besagten Gespräch erwähnte der Pfleger etwas von "noch näher zu untersuchenden vertraglichen Umsetzung der Rechte", woran der Ast. sich nun aufhängt, was nun bei dem angeblichen Gespräch überhaupt besprochen worden sei. Er wünscht nun einen Einzelverbindungsnachweis.
Weiterhin stellt er natürlich die angegebene rechtliche Bewertung in Zweifel, da diese entgegen seiner Auffassung ausfiel.
Letztlich hat wohl laut Aufstellung noch ein 25 minütiges Telefonat mit meiner Vorgängerin stattgefunden. Hier wird moniert, dass diese entsprechend ausgebildet sein müsste und daher ein Erg- Pfl. reine Formsache wäre und daher keine Stellungnahme erforderlich wäre oder wenn sie nicht ausgebildet genug wäre, wäre eine Rücksprache mit ihr nicht nötig. Er stützt es darauf, dass in keinem unserer Schreiben eine eigene Rechtsauffassung vertreten worden wäre, sondern bislang nur die Schreiben des Pflegers weitergeleitet worden wären. Zum Nachweis verlangt er hier nun eine Dienstanweisung und Inhalts-Mitschrift des Gesprächs. In der Akte ist lediglich ein Vermerk, wonach der Pfleger angerufen hat und die Sache mit ihm erörtert worden sei (war relativ am Anfang der Sache).
Diese idiotischen Einwendungen mit offensichtlich querulatorischem Hintergrund nerven mich jetzt natürlich ziemlich. Ich hatte die Akte das erste mal auf dem Tisch (nach Dezernatsveränderung) als die Rücknahme kam. Wie genau müssen die Posten nachgewiesen werden? Es geht ja hierbei um die tatsächlich entstandenen Aufwendungen und da kann ich doch nicht beurteilen, wie notwendig ein 10 minütiges Gespräch mit der Notarin oder die 25 Minuten mit meiner Vorgängerin waren -,-
Ich hätte natürlich große Lust einfach antragsgemäß festzusetzen und dann soll er in die Beschwerde gehen (was sowieso so kommen wird). Aber es soll ja auch gehalten werden.. habt ihr eine Idee, wie ich dem entgegen kann?
LG