Vorverstorben - Ausgeschlagen

  • Moin zusammen,

    folgender Fall -vielleicht ist es doch so einfach, wie es mir denke-:

    Es liegt ein Testament vor, in welchem der Erblasser seine zwei Kinder zu gleichen Teilen einsetzt. Sollte eines der beiden Kinder vorverstorben (oder gleichzeitig pp.) sein, tritt der Ehegatte an dessen Stelle.

    Nun möchte aber heute eines der Kinder ausschlagen. Damit gilt derjenige zwar als vorverstorben, de facto ist er es aber ja nicht. Gibt dies Anlass zur Ermittlung, ob der Erblasserwille war, dass dann trotzdem der Ehegatte eintritt? Dies vor dem Hintergrund etwaiger Benachrichtigungen.

    Beste Grüße

  • Gemeint ist der Ehegatte des jeweiligen Kindes?

    Das ausschlagende Kind hat keine Abkömmlinge und wenn es welche hat, waren diese auch schon bei der Testamentserrichtung vorhanden?

    Im Übrigen wäre das andere Kind ohnehin zu einem etwaigen Erbscheinsantrag anzuhören.

  • Vielen Dank an alle. Die Beteiligte sowie ihr Vertreter haben entschieden, präventiv gleich mit alle Mann (Ehegatte sowie Abkömmlinge) zu kommen und gemeinsam auszuschlagen, um aus der Sache raus zu sein. Damit hat sich das "Problem" erledigt. :D

    Besten Dank!

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