Moin zusammen,
folgender Fall -vielleicht ist es doch so einfach, wie es mir denke-:
Es liegt ein Testament vor, in welchem der Erblasser seine zwei Kinder zu gleichen Teilen einsetzt. Sollte eines der beiden Kinder vorverstorben (oder gleichzeitig pp.) sein, tritt der Ehegatte an dessen Stelle.
Nun möchte aber heute eines der Kinder ausschlagen. Damit gilt derjenige zwar als vorverstorben, de facto ist er es aber ja nicht. Gibt dies Anlass zur Ermittlung, ob der Erblasserwille war, dass dann trotzdem der Ehegatte eintritt? Dies vor dem Hintergrund etwaiger Benachrichtigungen.
Beste Grüße