Hallo !
Sitze gerade an folgendem Fall :
Die Betreuerin hat bereits ihre Aufwendungen für 2016 beantragt ( z. B.Fahrtkosten, da sie 700 km entfernt von dem Betreuten wohnt. )
Jetzt macht sie zusätzlich für 2016 112 Stunden ( pro Woche 2 Stunden ) zu je 15 EUR als Vergütung gemäß § 1836 BGB geltend.
Sie führt in ihrem Antrag auf, dass sie eigentlich im letzten Jahr 200 Stunden als Betreuerin tätig war. Die 200 Stunden umfassen Reisezeiten, Vor-Ort-Kontakte mit dem Betreuten, Ärzten und dem Pflegeheimpersonal sowie administrative Arbeiten.
Die Reisen wurden mir ja über die Aufwendungen, die bereits beantragt worden sind, nachgewiesen.
Würdet ihr euch hier nochmal eine genaue Aufstellung der Tätigkeiten für die 112 Stunden vorlegen lassen ?
Grundsätzlich würde ich der Betreuerin hier die Vergütung bewilligen, vorher aber noch den Betreuten anhören.