Hallo,
meines Erachtens müssten doch alle Schenkungen, die ein Schuldner im laufenden Inso-Verfahren (also vor Aufhebung/Wohlverhaltensperiode) erhält, angezeigt werden. Was ist, wenn er dies unterlässt? Mittlerweile befindet er sich in der Wohlverhaltensperiode und es kam raus, dass er Schenkungen in Form von Geld erhalten hat.
Droht ihm die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung? Könnte jetzt noch ein Gläubiger Antrag auf Versagung der RSB stellen?
Danke vorab
Liane