Schenkung während des laufenden Insolvenzverfahrens

  • Hallo,

    meines Erachtens müssten doch alle Schenkungen, die ein Schuldner im laufenden Inso-Verfahren (also vor Aufhebung/Wohlverhaltensperiode) erhält, angezeigt werden. Was ist, wenn er dies unterlässt? Mittlerweile befindet er sich in der Wohlverhaltensperiode und es kam raus, dass er Schenkungen in Form von Geld erhalten hat.

    Droht ihm die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung? Könnte jetzt noch ein Gläubiger Antrag auf Versagung der RSB stellen?

    Danke vorab

    Liane

  • Ich meine, dass die Schuldner in dieser Hinsicht relativ viel Freiheit genießen. Es ist doch ziemlich üblich dass Schuldner, die aus wohlhabenden Familien stammen oder rechtzeitig Vermögen auf Familienangehörige übertragen haben, sich dann im laufenden Verfahren von ihren Verwandten aushalten lassen. Auch wenn das moralisch fragwürdig sein mag, ist es rechtlich nicht zu beanstanden. Ich fände es auch ein bisschen viel verlangt, wenn ein Schuldner alle Schenkungen anzeigen müsste.

    Um es mal ein bisschen zu überspitzen: Wenn der Schuldner zum Essen eingeladen wird: Muss er dass dann vorher dem Insolvenzverwalter anzeigen? Mir ist klar, dass solche Fälle hier nicht gemeint sind, aber wo zieht man die Grenze? Im Zweifel war die Zuwendung - jedenfalls im Nachhinein - eh zweckgebunden und damit nicht pfändbar.

    Wenn es sich um sehr hohe Beträge gehandelt hat, die dem Schuldner ohne jede Zweckbindung zugewandt wurden, dann soll er sie erstatten. Eine Möglichkeit, auf dieser Grundlage die Versagung der RSB zu beantragen, sehe ich nicht.

  • Die Grenze wird dort zu ziehen sein, wo etwas pfändbar ist.

    Die Einladung zum Italiener zu Pizza Fungi wird man schwerlich der Insolvenzmasse zugänglich machen können, das Ergebnis einer Taschenpfändung schon.

    Falls Ergebnis der Überprüfung ist, dass sich durch die Schenkungen pfändbares Vermögen ergeben hat, dann kann dessen Verschweigen auch zur Versagung der RSB führen.

    Die Unkenntnis des Schuldners darüber dürfte ihn nicht exkulpieren, weil eine vorgreifliche Wertung des Vorgangs steht ihm nicht zu.


    Und ob eine Zweckbindung hier vor einer Pfändung schützt? Gut, dann nehme ich nicht das Geld, sondern den Por******.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hallo,

    meines Erachtens müssten doch alle Schenkungen, die ein Schuldner im laufenden Inso-Verfahren (also vor Aufhebung/Wohlverhaltensperiode) erhält, angezeigt werden. Was ist, wenn er dies unterlässt? Mittlerweile befindet er sich in der Wohlverhaltensperiode und es kam raus, dass er Schenkungen in Form von Geld erhalten hat.

    Droht ihm die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung? Könnte jetzt noch ein Gläubiger Antrag auf Versagung der RSB stellen?

    Danke vorab

    Liane

    Ein bisschen mehr Sachverhalt (Höhe der Schenkung, Häufigkeit, Anlass, wer ist der Schenker) wäre hilfreich.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller


  • Falls Ergebnis der Überprüfung ist, dass sich durch die Schenkungen pfändbares Vermögen ergeben hat, dann kann dessen Verschweigen auch zur Versagung der RSB führen.

    Naja, verschwiegen hat der Schuldner die Schenkung ja wohl nicht. Oder wie kam der IV drauf, dass der Schuldner von seiner Oma 200 € zum Geburtstag bekommen hat?

    Auch ich meine, es bräuchte etwas mehr Sachverhalt...

  • Naja, verschwiegen hat der Schuldner die Schenkung ja wohl nicht. Oder wie kam der IV drauf, dass der Schuldner von seiner Oma 200 € zum Geburtstag bekommen hat?

    Auch ich meine, es bräuchte etwas mehr Sachverhalt...

    Wer weiß, die Schenkung(en) wurden im laufenden Verfahren vereinnahmt, jetzt ist man in er WVP. Von einer zeitnahen Erfüllung gem. § 97 InsO kann man da wohl nicht mehr ausgehen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • hier ist allenfalls "Konkretes" was "Wertes" :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • hier ist allenfalls "Konkretes" was "Wertes" :D

    Das versteht man allenfalls 23:59 Uhr...

    sorry, hätte als adjektiv auch um 23:59 klein geschrieben werden müssen; Konretes möglicherweise auch, bezog sich auf den mangelenden Sachverhalt :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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