Hallo zusammen,
mir liegt eine Vorsorgevollmacht vor, in der mehrere Bevollmächtigte eingesetzt wurden, u.a. ein Minderjähriger.
Der Minderjährige kann ja nicht eingesetzt werden. Meine Frage: Reicht ein Hinweis diesbezüglich an den Notar bzw. Vollmachtgeber aus oder ist die Urkunde insgesamt unwirksam?
Liebe Grüße.