Hallo,
ich habe ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss von Nachlassgläubigern. Das Verfahren ist beendet. Leider enthält der Beschluss, wonach alle Gläubiger ausgeschlossen sind (keine Anmeldungen) einen Fehler des Namens des Erblassers (falscher Buchstabe am Ende des Namens). Ich werde das Aufgebotsverfahren neu durchführen. Muss der "falsche Beschluss" vorher aufgehoben werden?