Einigungsgebühr entstanden?

  • Huhu,

    im Rahmen der Vermögensauseinandersetung ( Famverfahren ) war beantragt, dass der Agg die Astin von einer bestimmten Verbindlichkeit frei stellt.

    Ergebnis des Verfahrens ist ein Vergleich, in dem sich ,, geeinigt'' wurde, dass aufgrund der Vermögensverhältnisse beider Parteien die Angelegenheit erledigt ist.

    Erledigungserklärung? oder Einigung, da vertragliche Beilegung eines Streits und der damit erfolgten Erledigung des Rechtsstreits

    Liebe Grüße

  • Da denke ich zuerst an das "gegenseitige Nachgeben". Ein solches müsste sich dann aus dem Terminsprotokoll ergeben.

  • gegenseitiges Nachgeben ist doch nicht mehr erforderlich ;)

    ,, Die Entstehung der Einigungsgebühr setzt kein gegenseitiges Nachgeben voraus, sondern es soll jegliche vertragliche Beilegung eines Streits und der damit erfolgten Erledigung des Rechtsstreits der Parteien honoriert werden.
    Hierfür wird vorausgesetzt, dass sich hinsichtlich des materiell-rechtlichen Streitstoffs geeinigt wird. ''

  • gegenseitiges Nachgeben ist doch nicht mehr erforderlich ;)

    ,, Die Entstehung der Einigungsgebühr setzt kein gegenseitiges Nachgeben voraus, sondern es soll jegliche vertragliche Beilegung eines Streits und der damit erfolgten Erledigung des Rechtsstreits der Parteien honoriert werden.
    Hierfür wird vorausgesetzt, dass sich hinsichtlich des materiell-rechtlichen Streitstoffs geeinigt wird. ''

    Gut, leuchtet ein :cool:

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