Huhu,
im Rahmen der Vermögensauseinandersetung ( Famverfahren ) war beantragt, dass der Agg die Astin von einer bestimmten Verbindlichkeit frei stellt.
Ergebnis des Verfahrens ist ein Vergleich, in dem sich ,, geeinigt'' wurde, dass aufgrund der Vermögensverhältnisse beider Parteien die Angelegenheit erledigt ist.
Erledigungserklärung? oder Einigung, da vertragliche Beilegung eines Streits und der damit erfolgten Erledigung des Rechtsstreits
Liebe Grüße