Mündel + Vormünder im Ausland, Wechsel Vormund

  • Huhu,

    ich habe einen Münder, der mit beiden Vormündern in Spanien lebt.

    Abgabe des Verfahrens kommt nicht mehr in Betracht, da in einem Jahr Volljährigkeit eintritt und das Abgabeverfahren ins Ausland zu aufwendig und langwierig. ( lt. Vorgängerin)

    Vormünder sind die Pflegeeltern, die zum Zeitpunkt der Übertragung miteinander verheiratet waren.
    Diese haben sich nun getrennt, Vater soll ein Alkoholproblem haben.

    Jetzt stellt die Mutter Antrag auf Vormundschaftsübertragung auf sich alleine.

    Wie mach ich das mit der persönlichen Anhörung des Kindes, das sich im Ausland befindet?

    Liebe Grüße

  • Wenn das Kind offensichtlich > 14 ist , sollte es verfahrensrechtlich auch in der Lage sein , auf seine persönliche Anhörung schriftlich zu verzichten und sich gleichfalls schriftlich zum vorliegenden Antrag zu äußern.

  • Gerade diese Konstellation eignet sich nicht für ein Antragsverfahren. Dann gerät man leicht in ein Scheidungs/Trennungsfahrwasser.

    Nach den vorliegenden Informationen sollte das Familiengericht von Amts wegen tätig werden und das Heft in die Hand nehmen. Man könnte z.B. dem Pflegevater berichten, was über ihn mitgeteilt wurde und ihm nahelegen, ggf. einen Entlassungsantrag zu stellen. Außerdem sollte das (für das Pflegeverhältnis!) zuständige Jugendamt angeschrieben und um Bericht gebeten werden.

  • Es hat wohl bereits ein Hilfeplangespräch mit dem Landesjugendamt stattgefunden, in welchem der Vater u.a. angehalten wurde nicht mehr unter Alkoholeinfluss mit dem Mündel Auto zu fahren.

    Die Pflegemutter teilt nun mit, dass es zu einer Entfremdung zum Vater gekommen ist und bei einem Unfall die Gefahr bestünde, dass der Exmann nicht ansprechbar sei.

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