Antrag Festsetzung Mandant gg. RA

  • Hallo zusammen,

    in einer meiner querulatorischen Akten beantragt nun der Mandant Festsetzung gegenüber seinem Anwalt, da er sich gg. eine Festsetzungsantrag gem. § 11 gewehrt hat und verlangt nun die Erstattung der Kopiekosten, die ihm hierfür angefallen sind.

    Bevor ich mich nun auf ganz dünnes Eis bewege wollte ich mich mal schlau machen...leider finde ich in den Kommentaren nichts und nur aufgrund "Bauchgefühl" zu sagen "das geht nicht" ist in dieser Sache wohl eher schlecht.

    Hat jmd. von euch eine Idee wie man dies begründen könnte????

  • Vor § 11 kommt § 1!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Es bedarf im Verfahren nach RVG 11 keiner Kostenentscheidung und eine Kostenerstattung findet nicht statt (siehe von Eicken u.a.: Die Kostenfestsetzung, 21. Aufl. I 43).

    Wenn also der Beschluss nach RVG 11 wegen der Einwendung nicht ergangen ist, hat der Einwendende trotzdem keinen Erstattungsanspruch.

  • Es bedarf im Verfahren nach RVG 11 keiner Kostenentscheidung und eine Kostenerstattung findet nicht statt (siehe von Eicken u.a.: Die Kostenfestsetzung, 21. Aufl. I 43).

    Wenn also der Beschluss nach RVG 11 wegen der Einwendung nicht ergangen ist, hat der Einwendende trotzdem keinen Erstattungsanspruch.

    :zustimm:

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