Hallo,
ich habe eine Grundschuldbestellung nebst Sicherungszweckvereinbarung zur Genehmigung vorliegen. Das Grundstück (bebaut mit einem vermieteten Mehrfamilienhaus) gehört der Großmutter, dem Kindesvater und den beiden Kindern. Der Miteigentumsanteil des einen Kindes beruht auf einer Schenkung der Großmutter, der Miteigentumsanteil des anderen Kindes beruht auf einer Schenkung des Kindesvaters. Das Grundstück hat ursprünglich den Urgroßeltern (Eltern der Großmutter) gehört.
Nun hat sich im Genehmigungsverfahren herausgestellt, dass nur die Großmutter Mieteinnahmen erhält. Dies habe der Urgroßvater so bestimmt und die Familie habe keinen Grund gesehen, daran etwas zu ändern. Jetzt habe ich das Problem, dass ich Kenntnis von dieser Handhabung habe, die ja rechtlich nicht richtig ist. Jedes des Kinder müsste auch entsprechende Mietanteile erhalten. Einerseits wird das Mehrfamilienhaus nun wertsteigernd umgebaut, wobei der Kindesvater und die Großmutter Darlehensnehmer sind, was den Kindern natürlich auch zugute kommt. Anderseits hat dies ja leider nichts mit der rechtlichen Lage zu tun. Nießbrauchrechte wurden im Rahmen der Schenkungen leider nicht bestellt.
Wie würdet ihr damit umgehen?