Es geht zwar schon auf den Feierabend zu, ich stelle mein Problem aber trotzdem noch ein:
Betreuter bekommt vom Sozialamt die ungedeckten Heimkosten als Darlehen, weil die ETW nicht kurzfristig verwertet werden kann.
Mir liegen jetzt folgende Unterlagen vor zur Genehmigung der Abtretungen und der Hypo:
1. Grundsatzbewilligung (Darlehen für ungedeckte Heimkosten)
2. diverse Leistungsbescheide (für einige Monate rückwirkend bis einschließlich 31.5.17, insgesamt ca. 8600,- €) jeweils nebst Abtretungserklärung bzgl. des Erlöses aus dem Hausverkauf
3. Bewilligung für Höchstbetragssicherungshypothek über 30.000,- € (für bisherige Leistungen + voraussichtliche Leistungen für 1 Jahr).
Ich habe bisher schon Abtretungen (meistens im Zusammenhang mit Mietkautionen) und auch die Eintragung von Sicherungshypotheken genehmigt, hatte aber noch nie beides zusammen.
In § 91 S. 2 SGB XII heißt es: "Die Leistungserbringung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird."
Heißt dieses "oder", dass eine andere Sicherung neben der dinglichen ausgeschlossen ist? In den mir zugänglichen SGBXII-Kommentaren habe ich dazu nichts gefunden.
Und wenn grundsätzlich beides möglich sein sollte: Liegt hier evtl. eine Doppelsicherung bzw. Übersicherung vor, die ich bemängeln muss?
Hat jemand Erfahrungen damit?
Die ETW ist übrigens bis auf eine Zwangshypothek von ca. 4.000,- € unbelastet. Durch den Gläubiger dieser ZwaSi ist die Versteigerung beantragt worden; Versteigerungsvermerk ist vor einigen Tagen eingetragen worden.