Hallo Forengemeinde,
RA und Notar a. D., ist verstorben. Es gibt noch vollstreckbare Kostenrechnungen gem. § 155 KostO. Wer ist jetzt für eine Rechtsnachfolgeklausel (wohl auf die Erben) zuständig? Die Urkunden und Nebenakten wurden zu Lebzeiten an das zuständige AG übergeben. Akten, die noch nicht abgeschlossen waren, wurden dem Aktenverwahrer übergeben, aber nicht in den ausstehenden Kostenrechnungen.
Ist das Verwahrgericht zuständig? Welche Kosten entstehen hier und läuft die Zustellung von Amts wegen?
Sollte die Frage woanders besser aufgehoben sein, bitte ich die Admins um Verschiebung.
Schon mal Danke für die Antworten.
LG Enzian