Vollstreckbare Kostenrechnung, KostO, Notar verstorben

  • Hallo Forengemeinde,

    RA und Notar a. D., ist verstorben. Es gibt noch vollstreckbare Kostenrechnungen gem. § 155 KostO. Wer ist jetzt für eine Rechtsnachfolgeklausel (wohl auf die Erben) zuständig? Die Urkunden und Nebenakten wurden zu Lebzeiten an das zuständige AG übergeben. Akten, die noch nicht abgeschlossen waren, wurden dem Aktenverwahrer übergeben, aber nicht in den ausstehenden Kostenrechnungen.
    Ist das Verwahrgericht zuständig? Welche Kosten entstehen hier und läuft die Zustellung von Amts wegen?

    Sollte die Frage woanders besser aufgehoben sein, bitte ich die Admins um Verschiebung.

    Schon mal Danke für die Antworten.

    LG Enzian

    Einmal editiert, zuletzt von Enzian (21. Mai 2017 um 08:06)

  • Gibt es denn überhaupt eine Art Liste, auf der alle noch nicht bezahlten Kostenrechnungen des Notars aufgeführt sind? Wenn nicht müsste man ja alle Akten durchgehen, das wäre Sysiphosarbeit.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Von den paar Akten, in denen es vollstreckbare Kostenrechnungen gibt, wurden vorsorglich Fotokopien gefertigt, bevor sie dem Verwahrgericht übergeben wurden. Die eigentlichen Urkunden und Nebenakten wurden nach Ende der eigenen Abwicklertätigkeit alle an das Verwahrgericht übergeben. Eine Liste ist/war daher nicht erforderlich. Der Notar ist erst später verstorben.

    Einmal editiert, zuletzt von Enzian (21. Mai 2017 um 20:54) aus folgendem Grund: Ergänzung

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