Nicht namentlich bezeichneter TV

  • Guten Tag, ich habe folgendes Problem auf dem Tisch und hoffe auf einige Denkanstöße von euch: Meine eingetragene Eigentümerin ist verstorben und hat zu Lebzeiten zusammen mit ihren Kindern einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie ihre 5 Kinder als Erben eingesetzt hat. In einem weiteren Erbvertrag mit ihren Kindern hat sie u.a. bestimmt, dass das Grundstück im Familienbesitz bleiben soll und nicht belastet werden darf. Zur Absicherung dieser Einschränkungen wurde Testamentsvollstreckung angeordnet. Der Testamentsvollstrecker sollte in einer gesonderten Urkunde benannt werden. Dies ist allerdings nicht (mehr) geschehen. Jetzt setzen sich die 5 Kinder derart auseinander, dass einer von ihnen das Grundstück allein erhalten soll. Der Notar teilt mir mit, dass die Erblasserin keinen TV ernannt hat und somit keine Testamentsvollstreckung bestehe. Ich sehe das allerdings etwas anders. Die Tatsache, dass die Erblasserin keinen TV (mehr) namentlich benannt hat, heißt doch nicht, dass es grds. keinen TV gibt, oder? Gerade weil der TV zur "Überwachung" der Erblasseranordnungen bestellt wurde, lässt doch darauf schließen, dass die Testamentsvollstreckung auch bestehen soll. Ggf. müsste das Nachlassgericht einen TV ernennen. Brauche ich jetzt evtl. doch einen Erbschein oder wie lasse ich mir sonst nachweisen, dass (k)eine TV besteht? Vielen Dank schon mal!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!