Reihenfolge Wegfall Bindungswirkung und neuem Testament

  • Ich steh gerade etwas aufm Schlauch...

    Zeitlicher Ablauf:

    1980: gemeinsames notarielles Testament der Eheleute A und B mit gegenseitiger Einsetzung.
    1985: gemeinsame Tochter wird geboren.
    1988: Erbvertrag vom getrennt lebenden A mit seiner neuen Lebensgefährtin, gegenseitige Einsetzung
    1993: Erbvertrag der in Scheidung lebenden Eheleute A und B: Aufhebung des notariellen Testaments und Erbverzicht
    1994: Scheidung von A und B
    2016: A stirbt ohne weitere Eheschließung und ohne weiteres Testament

    Konnte der 1988er Erbvertrag noch wirksam werden?

  • Warum nicht?

    Weil der Erbvertrag mit der neuen Lebensgefährtin 1988 gar nicht wirksam geschlossen werden konnte, wegen des nicht widerrufenen gemeinsamen Testaments mit der Damals-Noch-Ehefrau.

    Kann dieser Mangel des 1988er Vertrags nachträglich 1993 durch die Aufhebung des gemeinsamen Testaments geheilt worden sein?!

  • Warum nicht?

    Weil der Erbvertrag mit der neuen Lebensgefährtin 1988 gar nicht wirksam geschlossen werden konnte, wegen des nicht widerrufenen gemeinsamen Testaments mit der Damals-Noch-Ehefrau.

    Kann dieser Mangel des 1988er Vertrags nachträglich 1993 durch die Aufhebung des gemeinsamen Testaments geheilt worden sein?!

    Ja, es kommt nur auf den Zeitpunkt des Erbfalls an

  • Ganz so einfach ist es in der dogmatischen Begründung nicht, aber im Ergebnis ist es zutreffend:

    Palandt/Weidlich § 2271 Rn. 13 und § 2289 Rn. 6.

    Man schaut also am Besten dort, wo man zweckmäßigerweise nachsieht, wenn es um den etwaigen Wegfall der Bindung geht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!