Da die bisherigen Threads nicht ganz meinen Fall treffen, stelle ich ihn hier mal ein.
Und war habe ich zwei WEG-Blätter. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte mit zwei Gartenflächen, von denen je eine an das Wohnzimmer eines jeden Sondereigentums angrenzt. Dem jeweiligen SE wurde ein Sondernutzungsrecht für die angrenzende Gartenfläche eingeräumt. Entsprechende Grundbucheintragungen erfolgten.
Nun soll zu Gunsten eines Dritten ein Gartennutzungsrecht an einem Teil des einen Gartens eingetragen werden. Da ein Sondernutzungsrecht nicht mit einer Dienstbarkeit belastet werden kann und im vorliegenden Fall das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, soll nun das gesamte Grundstück, mithin beide Blätter mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit belastet werden.
Mithin betrifft die Dienstbarkeit einen Teil der Fläche, für die ein Sondernutzungsrecht besteht. Gemäß der Entscheidung des OLG München vom 12.04.2013 (34 Wx 124/13) dürfte dies kein Problem darstellen und die Dienstbarkeit müsste dem Sondernutzungsrecht die Nutzungsbefugnis betreffend "vorgehen". Sehe ich das so richtig, oder bringe ich hier jetzt alles durcheinander?