Es ist möglicherweise eine blöde Frage, aber bin ich nun örtlich zuständig oder nicht? Ich habe einen Pfüb erlassen, nach einer Schuldneranschrift, welche in meinem Amtsgerichtsbezirk liegt. Der Schuldner legt Erinnerung ein. Er wohnt schon seit 2 Jahren unter einer Anschrift, welche zu einem anderen Amtsgerichtsbezirk gehört. Dies kann er auch anhand seiner Meldebescheinigung und seinem Mietvertrag nachweisen. War ich jetzt zuständig oder nicht? Nach der falschen Adresse im Pfüb wäre ich es gewesen. Tatsächlich hat der Schuldner aber woanders gewohnt. Muss ich jetzt wegen örtlicher Unzuständigkeit aufheben oder nicht?
Pfüb falsche Anschrift örtliche Zuständigkeit
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cawo80 -
23. Mai 2017 um 13:59
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Örtliche Unzuständigkeit: Wirksam, aber anfechtbar, ist bei Anfechtung aufzuheben, Zöller zu § 828 RandNr 4
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Genau. Kommt vor. Ordnungsgemäß nachweisen. Ich hab bestimmt vorher den Gläubiger kurz angehört. Dann abgeben. Kein Problem.
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Was willst du jetzt abgeben? oder meintest du zukünftige Anträge?
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Wieso abgeben ?
Es ist doch ein Rechtsmittel eingelegt , über das zu entscheiden ist ? -
wenn der Gl nicht belegen kann, dass die Anschrift bei Erlass richtig war, war es das für seinen PfÜB
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