Ratenkauf von Grundbesitz. Auflassungsvormerkung wird eingetragen. Jahre später Insolvenzvermerk betreffend den Käufer bei der AV.
Jetzt wieder Jahre später Umschreibungsantrag des Notars(letzte Rate war laut Vertrag im September des vergangenen Jahres fällig).
Die AV bleibt drin.
Auflassung , Bewilligung Eigentumsumschreibung wurden demnach zu einem Zeitpunkt erklärt, als volle Verfügungsbefugnis des Käufers bestand.
der Notar wurde ermächtigt Anträge aus der Urkunde getrennt und.... zu stellen.
Bedarf es der Zustimmung des Inso-Verwalters zur Stellung des Eigentumsumschreibungsantrag ?
Wenn nein, ist der Inso-Vermerk nun von Amts wegen beim Eigentum einzutragen ?