Grundbuchberichtigung nach Tod eines Gesellschafters bei zweigliedriger GbR

  • Liebe Forengemeinde, ich würde michüber Meinungen zu folgender Fallkonstellation freuen:

    Im Grundbuch ist eine GbR eingetragen, bestehend aus zweiGesellschaftern (Eheleute).
    Der Ehemann ist verstorben.
    Er wurde gemäß Erbvertrag von seiner Ehefrau alleinbeerbt. Diese hat formlos einen Antrag auf Grundbuchberichtigung gestellt.
    Im Erbvertrag wurde außerdem ein Vorausvermächtniszugunsten einer gemeinsamen Tochter ausgesprochen, die das hier betroffeneGrundstück nach dem Tod des Längstlebenden erhalten soll, vorausgesetzt, dasses noch zum Nachlass gehört.
    Nachdem ich die Ehefrau aufgefordert hatte, demGrundbuchamt zunächst den Gesellschaftsvertrag vorzulegen, meldete sich eineVerwandte der Ehefrau unter Vorlage einer handschriftlichen Vollmacht undteilte mit, dass die Ehefrau im Krankenhaus liege und nicht ansprechbar sei. Die Bevollmächtigtereichte zudem einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag ein (keine Form des § 29GBO), der vor 20 Jahren zwischen den beiden Gesellschaftern abgeschlossenwurde.
    Hinsichtlich des Todes eines Gesellschafters ist folgendeRegelung in dem Gesellschaftsvertrag getroffen: "Beim Tod einesGesellschafters soll immer nur ein Erbe oder Vermächtnisnehmer Inhaber seinerGeschäftsanteile werden. Dieser Nachfolger ist durch letztwillige Verfügung desberechtigten Gesellschafters zu bestimmen, ersatzweise durch den überlebendenEhegatten, der sich auch selbst benennen kann.
    Haben mehrere Erben die Geschäftsanteile erworben, so istder Anteil auf Verlangen der Gesellschaft an den Nachfolger abzutreten."
    Meines Erachtens müsste mir jetzt eineBerichtigungsbewilligung der Ehefrau als Gesellschafterin und Erbin nach § 19GBO in der Form des § 29 GBO vorgelegt werden. Die Vorlage des Erbvertragesreicht für die Grundbuchberichtigung nicht, weil sich hieraus nicht dieRechtsnachfolge in den Gesellschaftsanteil ableiten lässt.
    Ich neige außerdem dazu, eine eidesstattliche Versicherungzu verlangen, die eine Aussage dazu trifft, ob der Gesellschaftsvertragzwischenzeitlich geändert wurde.
    Da die Gesellschafterin/Erbin derzeit nicht selbsthandeln kann, käme die Anregung einer Betreuung in Betracht.
    Was meint ihr dazu?
    Nachfolgend nach dem Antrag auf Grundbuchberichtigung istzwischenzeitlich ein Ersuchen auf Eintragung eines Insolvenzvermerkseingegangen, da über das Vermögen der Ehefrau das Insolvenzverfahren eröffnetwurde.

  • Hallo, ich habe mich vor einer Weile mit einem ähnlichen Fall herumgeschlagen. Dazu hatte ich auch einige Fragen hier im Forum gestellt. Im Grundbuch eingetragen waren EM und EF in GbR, der EM ist verstorben und aufgrund Testament beerbt worden von der EF, diese war schon dement und im Pflegeheim und wurde vertreten von einer Vorsorgebevollmächtigten. Ordentlicher Erbnachweis wurde vorgelegt. Ich habe eine ausdrückliche Berichtigungsbewilligung der EF verlangt, die von der Bevollmächtigten abgegeben wurde. Für eine eidesstattliche Versicherung habe ich nach Sichtung der Rechtsprechung und der Kommentare keinen wirklichen Grund gefunden (das kann man aber auch anders herausfinden, viele Entscheidungen und Kommentarstellen widersprechen sich da meiner Erfahrung nach). Dann habe ich einen langen Vermerk geschrieben, wie ich die Sache sehe, und die EF als Alleineigentümerin eingetragen.

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