Übergang einer Unterhaltsforderung

  • Hallo zusammen,

    der Exmann hat einen Unterhaltstitel gegen seine Exfrau erwirkt. Dann hat er die Forderung an die gemeinsame Tochter abgetreten.

    Laut BGB tritt der neue Gläubiger an die Stelle des alten. Bleibt es somitbei einer Forderung nach 850 d oder ändert sich diese in 850 c.
    Es gibt noch andere Gläubiger, somit wäre bei 850d noch der Unterschied zwischen diesen beiden für diese Forderung pfändbar

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