Ein Siebzehnjähriger wird demnächst hier erscheinen, weil er befürchtet, die Eltern könnten sich an seinem Vermögen bedienen. Einzelheiten habe ich noch nicht. Unterlagen, die seinen Verdacht begründen, will er mitbringen.
Der Jugendliche sprach am Telefon davon, dass die Eltern die Verwaltung offenlegen sollen, eine Rechnungslegung kann ich doch nur für die Zukunft anordnen, oder?
Laut Palandt ist streitig, ob ich ggfs. direkt gegenüber dem Geldinstitut einen Sperrvermerk anordnen kann oder die Eltern dazu veranlassen muss, hat jemand dazu Erfahrungen oder einen aktuelleren Stand?