2 Beklagte, nur einmal PKH bewilligt

  • Hallo,

    wir haben zwei Beklagte vertreten. Nur einer hat PKH unter Beiordnung bewilligt erhalten. Mir steht ja maximal die erhöhte Verfahrengebühr für 2 Auftraggeber zu. Wie rechne ich jetzt die PKH ab? Kann ich so tun, als ob es nur einen Mdt. gegeben hat?

    Danke vorab.

    Liane

  • Geltend gemacht werden, kann die Vergütung natürlich so, wie grade dargestellt. Ob sie dann so festgesetzt wird, hängt davon ab, welcher Auffassung bei euch gefolgt wird. Bei uns würde nur soweit festgesetzt, dass der Nicht-PKH-Streitgenosse von seinem halben Anteil, den er zu tragen hat, nicht entlastet wird. Es gibt auch die Auffassung, dass nur die Erhöhungsgebühr aus der Staatskasse beansprucht werden kann.

  • Gegen die Staatskasse können die vollen Gebühren geltend gemacht werden, die die Vertretung der PKH-Partei ausgelöst hat
    (siehe auch Gerold-Schmidt, § 49 RVG, Rdnr. 11)

    Dies ist halt die Kommentarmeinung der durchaus rechtsanwaltsfreundlichen Autoren.

    Es gibt eine ziemlich neue obergerichtliche Entscheidung dazu, die ich aber jetzt nicht griffbereit habe.
    Die sagt was von Halbe/Halbe oder so.?!?

    Werde morgen darauf zurückkommen - muss jetzt nach Hause, habe Musikprobe !!! :)

  • Habe eine ziemlich aktuelle Entscheidung vom OLG München gefunden, die nach meiner Meinung sehr überzeugend klingt.

    [FONT=&quot]"Der PKH-Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts, der mehrere Streitgenossen vertritt, aber nur einem der Streitgenossen im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden ist, ist der Höhe nach auf denjenigen Bruchteil der Gesamtkosten des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beschränkt, welcher der Beteiligung des bedürftigen Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht."[/FONT]

    Kann man hier einsehen: https://openjur.de/u/371478.html

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!