Wenn Gesamthandsgläubiger keine gleichlautenden Erklärungen zur Verwendung des Guthabens abgeben ? Mehr Angaben hat der Antragsteller nicht gemacht.
Hinterlegungsgrund gegeben ?
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müllerin -
31. Mai 2017 um 10:33
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Vom Grundsatz her natürlich ja. Ob ein wenig mehr Sachverhalt nützlich wäre, ist eine andere Frage.
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Es waren aber auch keine Nachweise (Annahmeverzug o.ä.) beigefügt.
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Es waren aber auch keine Nachweise (Annahmeverzug o.ä.) beigefügt.
Nachweise sind zur Glaubhaftmachung auch nicht zwingend erforderlich. Ich würde aber mehr Sachverhalt als die reine Angabe "gesamthandgläubiger" erwarten.
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ja, das denke ich zumindest auch.
Danke für die Hilfe.
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