Wertermittlungsverfahren

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Gutachten vorliegen, in dem hat der Sachverständige lediglich ein Wertermittlungsverfahren (das Ertragswertverfahren) angewendet.
    Zum Vergleichswert hat er geschrieben, dass er "aufgrund der geringen Datenlage" das Vergleichswertverfahren doch nicht durchführt. zum Sachwertverfahren hat er gar nichts geschrieben.

    Mich irritiert das ein wenig; ich bin gewohnt, dass meist zwei Wertermittlungsverfahren angewendet und letztlich in einem gewogenen Mittel der Verkehrswert ermittelt wird.

    andererseits steht im §8 ImmoWertV, dass der Wert durch eines oder mehrere der Verfahren ermittelt werden kann...

    Was meint ihr dazu/wie sind eure Erfahrungen? Mehrere Wertermittlungsverfahren oder nur eines? wie geht ihr damit um?


    Letztlich ist in meinem Fall die Wertermittlung hier doch ziemlich dünn; das Objekt ist nämlich auch nicht vermietet, sodass der Sachverständige den zu erzielenden Ertrag aus dem Mietspiegel abgelesen hat..

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Das nur ein Verfahren angewendet wird, kommt öfter vor.

    Sachwertverfahren ist bei Sondereigentum nach WEG grundsätzlich untauglich (wenn es nicht gerade Reihenhäuser auf einem Grundstück sind, gab es alles schon) und für das Vergleichswertverfahren benötigt man eben auch brauchbare Vergleichswerte. Wenn der Sachverständige die nachhaltig erzielbare Miete nachvollziehbar ermittelt hat, wäre mir das ausreichend.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • danke schön:), dann soll es wohl gutt sein

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