Ich habe folgende Testamente vorliegen:
gemeinschaftliches handschriftliches Testament, Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der Überlebende ist berechtigt, frei und uneingeschränkt über den Nachlass zu verfügen. Nach dem Ableben des Längerlebenden sollen die gemeinschaftlichen Kinder a, b, c, und d zu gleichen Teilen Erben des beiderseitigen Nachlasses sein.
Nach dem Tod des Ehemannes erstellt die Ehefrau folgendes handschriftliches Testament: Nach meinem Ableben sollen meine Kinder a, b, c, und d Erben zu gleichen Teilen sein. Für den Fall, dass meine Krankes Kind a vor mir verstirbt, sollen deren beide Kinder nichts erben.
Erbscheinsantrag liegt vor für die Kinder b, c, und d. Kind a ist vorverstorben.