Guten Abend zusammen
Ich habe vor Jahren eine Hinterlegung gemacht, weiß aber den Ablauf nicht mehr genau.
Im vorliegenden Fall hinterläßt der Erblasser eine Parzelle mit Aufwuchs und Laube. Die (vermeintlichen) Erben (Geschwister) können sich nicht einigen, was damit passiert. Der Verein, auf dessen Parzelle die Laube steht, möchte jetzt ein Wertgutachten erstellen lassen, den Aufwuchs und die Laube nach Schätzpreis veräußern, damit die Parzelle weiterverpachtet werden kann. Der nach Abzug der Kosten verbleibende Betrag soll hinterlegt werden, da die (vermeintlichen) Erben nicht einig sind, wer überhaupt Erbe ist und wem der Betrag zusteht.
Kann ich den Betrag für den Verein überhaupt so hinterlegen, also mit der Begründung, daß der Nachlaß nicht geklärt ist?
Wer muß die "Erben" von der Hinterlegung informieren? Soweit ich mich erinnere, haben wir in der "alten" Sache, übrigens auch eine Erbsache, allerdings mit Auslandsbezug, die Erben lediglich über die Hinterlegung informiert, mehr nicht. Ich habe die Akte leider nicht mehr, so daß ich nicht nachsehen kann und bitte um eure kurze Hilfe und Erklärung