Hallo zusammen,
wir haben den schriftlichen Antrag eines RA, der für ein einjähriges Kind (geb. 2016), vertr. d. die Eltern Beratungshilfe beantragt.
Das rechtliche Problem.... ist mal wieder das Problem für sich (Ablehnungsbescheid oder ähnliches wurde nicht vorgelegt).
Irgendwie finden wir es "seltsam". Würde es einen Ausreisebescheid geben, würde den ja nicht nur dieses Kind betreffen. Gleichzeitig muss ich doch bestimmt im Hinblick auf das Alter des Kindes bezüglich "Mutwilligkeit" andere Maßstäbe ansetzen, oder?
Vielleicht weiß auch jemand wie sich das ganze Ausländer-Asylrechtlich verhält