Moin, bisher hat mich eine Rechnungsnummer nie interessiert.
Nun haben wir auf ein neues Auszahlungssystem für die PKH-Liquidationen umgestellt (EPOS.NRW). Dort soll als Vertragsgegenstand (Programmtechnisch Pflicht) die Rechnungsnummer gem. § 14 UStG angegeben werden.
Viele Anwälte haben die ja drauf, manche nicht. Ich habe die bisher dann nachgefordert und bekomme die meistens auch. Nun weigern sich ein paar Anwälte und da drängt sich mir die Frage auf:
Muss die Rechnungsnummer zwingend auf die PKH-Liqui und falls ja: Weshalb ?
Ich denke, meine Begründung, dass es eine Auszahlungsanweisung des Landesamtes für Finanzen ist, ist wenig tragfähig...