Etwas makaber, aber in so manchem Fall relevant:
Schuldner (S, nat. Person) hat keine Vermögenswerte, ist aber von seinem Vater (V) zum Alleinerben eingesetzt. V hat ein nicht belastetes Grundstück mit einem Wert von rd. 80.000,- EUR. V ist schon knapp 90 Jahre, erfreut sich aber bester Gesundheit.
Es fragt sich in solchen Fällen, wie lange man das Verfahren offen- bzw. den Insolvenzbeschlag aufrechterhalten kann (muss?), in der Erwartung, dass der Erbfall eintritt. Ist ja nicht so nett, auf das Ableben des V zu warten, außerdem zeitlich überhaupt nicht abzusehen.
Was meint Ihr?