Unternehmensvertrag

  • Hallo,

    wenn ein Unternehmensvertrag nach seinem Inhalt zur Wirksamkeit der Zustimmung der Aufsichtsräte zweier GmbHs bedarf, würdet ihr bei Anmeldung der Änderung des Vertrages auch die Zustimmung der AR verlangen bzw. in Betracht ziehen?

    LG

  • Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen zwei GmbH.
    Angemeldet ist die Änderung des Vertrags dahingehend, dass die Beherrschungskomponente mit sofortiger Wirkung wegfällt und nur noch ein Ergebnisabführungsvertrag besteht.

    Ist diese Änderung wie eine Aufhebung des Beherrschungsvertrags zu betrachten mit der Folge, dass er gem. § 296 Abs. 1 S. 1 AktG analog nur zum Ende eines Geschäftsjahrs aufgehoben werden kann?

    „Der Wechsel der Vertragsart ist wegen der hiermit verbundenen Einwirkung auf die essentialia negotii nach herrschender Meinung stets Aufhebung des bestehenden Vertrages“ (Langenbucher in: Schmidt, K./Lutter, AktG, 3. Aufl. 2015, § 295 AktG, Rn. 14).

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