• Der Rechtsanwalt beantragt nach bewilligter Beratungshilfe neben der Festsetzung seiner Vergütung weiterhin die Festsetzung von Gerichtsvollzieherkosten für die Zustellung der Mietkündigung.
    Seht ihr die als erstattungsfähig an???

  • Ein Vermieter hat Beratungshilfe erhalten wegen der Kündigung (s)eines Mieters? Mutet schon irgendwie merkwürdig an.

    Unter welchem Auslagentatbestand sollen die GV-Kosten fallen? Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung. Eine Vertretung ist nur dann erforderlich, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann. Der Antragsteller konnte hier nach der Beratung durch den RA selbst die Kündigung schreiben und - da ihm der RA dazu geraten hatte - die Kündigung durch den GV zustellen lassen. Die Kosten des GV muss er selbst tragen. Ggf. kann er sie seinem Schuldner in Rechnung stellen.

  • Ein Vermieter hat Beratungshilfe erhalten wegen der Kündigung (s)eines Mieters? Mutet schon irgendwie merkwürdig an.

    Unter welchem Auslagentatbestand sollen die GV-Kosten fallen? Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung. Eine Vertretung ist nur dann erforderlich, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann. Der Antragsteller konnte hier nach der Beratung durch den RA selbst die Kündigung schreiben und - da ihm der RA dazu geraten hatte - die Kündigung durch den GV zustellen lassen. Die Kosten des GV muss er selbst tragen. Ggf. kann er sie seinem Schuldner in Rechnung stellen.

    Das sehe ich auch so und würde es absetzen.

  • Ein Vermieter hat Beratungshilfe erhalten wegen der Kündigung (s)eines Mieters? Mutet schon irgendwie merkwürdig an.

    Unter welchem Auslagentatbestand sollen die GV-Kosten fallen? Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung. Eine Vertretung ist nur dann erforderlich, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann. Der Antragsteller konnte hier nach der Beratung durch den RA selbst die Kündigung schreiben und - da ihm der RA dazu geraten hatte - die Kündigung durch den GV zustellen lassen. Die Kosten des GV muss er selbst tragen. Ggf. kann er sie seinem Schuldner in Rechnung stellen.


    :daumenrau

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