Hallo,
hier liegt der Antrag auf Kraftloserklärung eines Gewinnspielloses vor. Der Hauptgewinn (ein Auto) wurde nicht abgeholt. Nun soll der Preis für einen guten Zweck versteigert werden.
Würde gerne mal Eure Meinung hören, ob eine Kraftloserklärung eines Loses überhaupt möglich ist. Würdet Ihr das ggf. unter die §§ 466ff FamFG packen?
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