Hallo,
bisher war ich immer der Meinung, dass man als Nebenklägervertreter PKH beantragen muss, damit man bezahlt wird, falls der Angeklagte nix hat oder so.
Das Gericht hat unseren Anwalt jetzt aufgefordert, den Antrag auf PKH zurückzunehmen, da er das Geld aufgrund der Beiordnung zum Nebenklägervertreter erhalten würde.
Ist das richtig so?
Danke vorab
Liane